Aufgrund häufiger Nachfragen von Freiwilligen Feuerwehren zu Anlässen und Nachuntersuchungsfristen bei Eignungsbeurteilungen bzw. arbeitsmedizinischer Vorsorge, hat die KUVB den Sachverhalt in einem Informationsschreiben zusammengefasst:
→ Eignungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge in Freiwilligen Feuerwehren.
Dieses Informationsschreiben finden Sie auch im KUVB-Feuerwehrportal.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kreisfeuerwehrarzt
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Dr. Simon RiedlE-Mail: |