Versicherungsschutz in der Feuerwehr

Herausgegeben von: Fachbereich Versicherung; Huber Siegfried E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Grundsätzlich muss für alle Fragen des Versicherungsschutzes innerhalb der Feuerwehr eine strikte Trennung zwischen der Organisation und öffentlichen Einrichtung Feuerwehr und dem Feuerwehrverein beachtet werden. Hintergrund sind die verschiedenen Sachaufwandsträger für die unterschiedlichen Einheiten.

Aus diesem Grund sind im Falle von Schadensfällen auch die Ansprechpartner innerhalb der Feuerwehr klar zu differenzieren.

Für die öffentliche Einrichtung und Organisation Feuerwehr muss immer für jeden aktiven Feuerwehrmann der 1. Kommandant der erste und wichtigste Ansprechpartner sein. Einzig der Kommandant veranlasst in der Folge alle weiteren Schritte in der Kommunikation mit dem Sachaufwandsträger der Feuerwehr = Kommune.

Für den Verein Feuerwehr ist ausschließlich der 1. Vorsitzende des Feuerwehr-vereins für alle Vereinsmitglieder der erste und wichtigste Ansprechpartner. In dieser Funktion hat der 1. Vorsitzende dann alles weitere entweder mit der Kommune oder der Versicherung je nach Schadensfall zu klären.

Alle erforderlichen weiteren Schritte zur Meldung eines Versicherungsfalles mit Kommune bzw. Versicherung sollten ausschließlich über den Kommandanten bzw.
den 1. Vorsitzenden abgewickelt werden.

Nur diese beiden gewählten Vertreter von Organisation und Verein stellen in der Folge die Verbindung zur Kommune bzw. zur Versicherung her und sind auch für die zeitnahe und sachlich korrekte Unfallmeldung verantwortlich.

Details zu den unterschiedlichen Versicherungsthemen entnehmen Sie bitte den im Nachgang angeführten Informationsquellen. 

Grundsätzlich empfehlen wir aber in jedem Fall über folgende Möglichkeiten der besseren Absicherung nachzudenken:

Organisation Feuerwehr
Nachdem die aktuellen Basis-Versicherungssummen in der Unfallversicherung absolut nicht mehr zeitgemäß sind, sollte in jedem Fall mit der Kommune darüber verhandelt werden, ob es nicht möglich ist die Versicherungssummen in der Unfallversicherung auf ein für heutige Verhältnisse angepasstes Niveau anzuheben. Nachdem diese Beiträge über die Kommune an den Landkreis abzuführen sind, kann diese Anpassung aber nur nach Genehmigung und im Auftrag der Kommune erfolgen. Dazu gibt es seit nunmehr 2007 Angebote der Versicherungskammer.

Feuerwehrverein
Für den Feuerwehrverein gibt es aktuell auch nur eine sehr niedrige Basissumme bei der Unfallversicherung über die Kommune. Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss einer Feuerwehr-Vereins-Unfallversicherung mit angepassten (erhöhten)
Versicherungssummen. Angebotsvarianten dazu wurden bereits mehrfach die letzten Jahre über den Feuerwehrverband an die Vorsitzenden der Feuerwehrvereine weitergeleitet.

Zudem empfehlen wir für Feuerwehrfeste mit Umzügen und Beschäftigung von Privatpersonen die nicht Vereinsmitglieder sind, den Abschluss einer entsprechend auf den Festumfang abgestimmten Veranstaltungsversicherung. Hintergrund dieser Empfehlung ist einfach die Tatsache, dass speziell bei Festen mit großen Festumzügen und Beschäftigung von freiwilligen Helfern die keine Vereinsmitglieder sind, großteils kein Versicherungsschutz durch die für die Feuerwehr vorhandenen Standardverträge gegeben ist.

 

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