Meldepflicht bei Wiedverbrennung
Damit die Feuerwehr nicht umsonst ausrückt
Wer pflanzliche Abfälle verbrennt, muss dies bei der Gemeinde melden – Prex: Auch Kommandanten informieren
Pfarrkirchen. Wenn Wied oder andere pflanzliche Abfälle verbrannt werden, müssen Feuerwehren oft umsonst ausrücken. Das Landratsamt erinnert an die Meldepflicht für solche Feuer. "Gut gemeint, aber wenig hilfreich", sagt Kreisbrandrat Johann Prex und hat einen anderen Vorschlag.
Flammen lodern. Es riecht verbrannt. Eine Rauchsäule steigt auf. Ein Notfall – denkt sich ein Hobbypilot, als er vor kurzem mit seinem Sportflugzeug über Arnstorf kreist. Er alarmiert den Notruf. Die Feuerwehr rückt aus, rast zu dem landwirtschaftlichen Anwesen – alles umsonst, wie sich vor Ort herausstellt. Was der Pilot nicht wissen konnte: Das vermeintliche Inferno am Boden entpuppte sich als kontrollierter Brand. Ein Landwirt hatte Wied abgefackelt – und dies nicht bei der Gemeinde angemeldet.
Pfarrkirchen.