Bayerische Jugendleistungsprüfung
Die Leistungsprüfung dient zum Nachweis der Grundkenntnisse eines angehenden Feuerwehrdienstleistenden (Grundtätigkeiten, Gerätekunde und Unfallverhütungsvor-
schriften) In der vorbereitenden Ausbildung liegt der Hauptwert der Leistungsprüfung. Die Leistungsprüfung wird durch drei Schiedsrichter, welche vom Kreisjugendwart ausgewählt werden, in der eigenen Feuerwehr auf Ortsebene abgenommen. Die Mannschaftsstärke ist hierbei beliebig (bei Truppaufgaben ggf. Ersatzleute).
Voraussetzungen: Abnahme erst mit vollendetem 14. Lebensjahr möglich
Anmeldung: Durch Kommandant oder Jugendwart beim Kreisjugendwart
Unterlagen: Abnahmeniederschrift und Richtlinie (Externer Link)