Corona-Impfung - Priorisierung von Feuerwehr-Einsatzkräften

Impfpriorisierung

Vergangene Woche wurde nach Intervention des LFV Bayern vom StMGP und StMI die Impfprioritäten der Einsatzkräfte nochmals angepasst.
Wie bisher auch, fällt zwar leider der überwiegende Anteil unserer Feuerwehrdienststellen in die Priorisierungsgruppe 3.
Für die Feuerwehrdienststellen mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit des direkten Patientenkontakts und damit Verbunden eines erhöhten Ansteckungsrisikos, sei es zum Beispiel bei der technischen Hilfeleistung nach Verkehrsunfällen oder bei der Personenrettung mittels Drehleiter, wurden diese in die Priorisierungsgruppe 2 aufgenommen.

Um in die richtige Priorisierungsgruppe eingestuft zu werden, liegt als Anlage eine Information zur Priorisierung bei.
Wichtig ist hierbei das Erfordernis der persönlichen Registrierung der Einsatzkräfte über das Onlineportal
https://impfzentren.bayern/citizen/ - auch bei den bereits registrierten Einsatzkräften ist eine Anpassung der persönlichen Daten, sowohl in der Priorisierungsgruppe 2 als auch in der Priorisierungsgruppe 3 erforderlich.

Wie komme ich in die richtige Priorisierungsgruppe?

Formblatt - Bestätigung des Kommandanten zur Vorlage am Impfzentrum (Diese Betätigung reicht als Nachweis zur Vorlage beim Impfzentrum, Absprache zwischen KBR und Leiter Impfzentrum vom 08.04.2021. Das Dienstbuch muss nicht extra mitgebracht werden)

 

Hop-On Listen

Erfreulicherweise wird es uns ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden - unabhängig von Stellung und Funktion – kurzfristig ermöglicht, mit ggf. freien COVID19 - Impfdosen versorgt zu werden.
Vor dem Hintergrund wieder steigenden Infektionszahlen und zunehmender Ausbreitung der noch ansteckenderen Mutationen ist das für uns in mehrerlei Hinsicht eine gute Nachricht.
Es ermöglicht uns als Teil der kritischen Infrastruktur, unsere Einsatzbereitschaft aufrecht zu erhalten. Es gibt uns aber auch ganz persönlich mehr Sicherheit im Kampf und in der Vorbeugung gegen diese tückische Erkrankung.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es keine Pflicht zur Impfung geben kann und wird! Es ist und bleibt natürlich die Entscheidung eines jeden Einzelnen.
Wir sind angehalten, Listen zu erstellen, die das Abrufen einzelner Impfwilliger kurzfristig ermöglichen. Die Anmeldung erfolgt mittels der beiliegenden Impflisten über die Leiter bzw. Kommandanten unserer Feuerwehrdienststellen und dann über die Gebiets – KBM an das Impfzentrum. Sind dann absehbar freie Impfdosen verfügbar, werden die jeweils Gemeldeten direkt durch das Impfzentrum entsprechend verständigt.
Da wir uns ja in einer Diskussion über bestimmte Impfstoffe und deren Sicherheit und Wirksamkeit befinden, teilen wir aus medizinischer Sicht noch folgendes mit:
Es wird selbstverständlich nur offiziell zugelassener und sicherer Impfstoff verwendet.

Hop-On Liste Feuerwehr (vom Kommandanten auszufüllen, Stichtag 13.04.2021)

 

INFO-Post zum Thema Corona-Impfung (Stand 07.04.2021)

 

Update zum Corona-Virus - 05.04.2021

Corona-Notbremse tritt in Kraft  (Lkr. Rottal-Inn 3 Tage in Folge mit Inzidenz über 100)

Was heißt das für unsere Feuerwehren?

Erfreulicherweise kann der Ausbildungs- und Übungsbetrieb wie bisher in moderater Weise fortgesetzt werden!

Die nächtliche Ausgangssperre (§ 26 der 12. BayIfSMV) in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr bleibt von dieser Abweichung unberührt!
Planen Sie deshalb die Ausbildungs- und Übungseinheiten bitte so, dass die Einsatzkräfte rechtzeitig zuhause sind.

Weiter Details finden Sie hier: Aktuelle INFO-Post der Kreisbrandinspektion (Stand 05.04.2021)

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Moderater und verantwortungsbewusster Übungs- und Ausbildungsbetrieb

möglich

Der LFV Bayern hat nach intensiven Beratungen und Abstimmungen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern erreichen können das es einen moderaten und verantwortungsbewussten Wiedereinstieg in den Übungs- und Ausbildungsbetrieb geben kann.

Aktuelle Fallzahlen Lkr. Rottal-Inn (mit Daten der einzelnen Gemeiden)

  Corona-in-Zahlen.de/Lkr. Rottal-Inn (mit Grafik vom Verlauf)

INFO-POST der Kreisbrandinspektion mit Hinweisen für die Feuerwehren im Lkr. Rottal-Inn (Stand 05.03.2021)
Bei den Übungen sollten man sich zu Anfang auf die Wiederauffrischung der Grundtätigkeiten konzentieren.
Die Hinweise in der INFO-POST gelten vorerst bis nach Ostern und werden dann überprüft. Eventuell sind dann wieder Erleichtungen möglich (z.B. Leistungsabzeichen ...)

Musteraushänge (Stand 06.03.2021)

 

FAQ´s (Häufig gestellte Fragen) des LFV Bayern zum Umgang mit dem Corana-Virus

Fragen und Antwortkatalog zur Coronakrise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern

 

weiterführende Links:

LFV Bayern

Landkreis Rottal-Inn

KUVB - Hinweise für Feuerwehren zur Corona-Pandemie

 

Der Bundesfeuerwehrarzt informiert... - Eigung zum Feuewehrdienst

Fit für die Feuerwehr?

„Feuerwehrdienst ist regelmäßig mit hohen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden.“
Daher erreichen uns immer wieder folgende Fragen:
Bin ich eigentlich fit für den Dienst in der Feuerwehr?
Bin ich fit für Übungen, Einsätze oder gar als Atemschutzgeräteträger?
Grundsätzlich ist dies in der DGUV Vorschrift 49 geregelt:

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