Kreisjugendfeuerwehrausschuss
Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss besteht aus
a) der Kreisjugendfeuerwehrleitung,
b) dem/der Schriftführer/in und seinem/seiner Stellvertreter/in,
c) dem/der Kassenwart/in und seinem/seiner Stellvertreter/in,
d) den Fachbereichsleitern/innen und
e) dem/der Sprecher/in des Kreisjugendforums.
Der/Die Kreisjugendfeuerwehrwart/in und die stellvertretenden Kreisjugendfeuerwehrwarte/innen werden auf Vorschlag des Kreisbrandrates von den Jugendfeuerwehrwarten/innen der Mitgliedsfeuerwehren in der Delegiertenversammlung auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Der/Die Schriftführer/in und der/die Kassenwart/in werden von den Jugendfeuerwehrwarten/innen der Mitgliedsfeuerwehren in der Delegiertenversammlung auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Die Fachbereichsleiter/innen (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Wettbewerbe, Zeltlager usw.) werden vom/von der Kreisjugendfeuerwehrwart/in im Einvernehmen mit dem Kreisjugendfeuerwehrausschuss berufen.
Der/Die Sprecher/in des Kreisjugendforums wird von den Jugendgruppensprechern/innen der Mitgliedsfeuerwehren in der Versammlung der Jugendgruppensprecher/innen aus ihrer Mitte auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.