Leitung

Kreisjugendfeuerwehrwart

N. N.

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Zuständigkeit:

    •  

stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart

Gottfried Burner

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Zuständigkeit:

    • Organisation Jugendfeuerwehr Landkreis Rottal-Inn
    • Wettbewerbe

2. stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart

Markus Hipf

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Zuständigkeit: 

    • Unterstützung Kreisjugendfeuerwehrwart

 

Ausschuss

Schriftführer

Andreas Steiner

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Zuständigkeit:

    • Schriftverkehr
    • Niederschriften von Sitzungen und Versammlungen anfertigen

2. Schriftführer

Markus Eichinger

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Tel.: +49 160 4972828

Zuständigkeit:

Kassenwart

Georg Beyer

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Zuständigkeit: 

    • Kassenverwaltung
    • Bezuschussungen

stellv. Kassenwart

Jessica Einkammerer

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Zuständigkeit: 

    • Unterstützung Kassier

Fachbereich Öffenlichkeitsarbeit

Luca Hipf

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Zuständigkeit: 

Fachbereich Kinderfeuerwehr

Angelika Burner

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Zuständigkeit: 

    • Ansprechpartnerin für die Kinderfeuerwehren im Landkreis Rottal-Inn

Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss besteht aus 

a) der Kreisjugendfeuerwehrleitung,

b) dem/der Schriftführer/in und seinem/seiner Stellvertreter/in,

c) dem/der Kassenwart/in und seinem/seiner Stellvertreter/in,

d) den Fachbereichsleitern/innen (Öffentlichkeitsarbeit & Kinderfeuerwehr)

 

Der/Die Kreisjugendfeuerwehrwart/in und die stellvertretenden Kreisjugendfeuerwehrwarte/innen werden auf Vorschlag des Kreisbrandrates von den Jugendfeuerwehrwarten/innen der Mitgliedsfeuerwehren in der Delegiertenversammlung auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Der/Die Schriftführer/in und der/die Kassenwart/in werden von den Jugendfeuerwehrwarten/innen der Mitgliedsfeuerwehren in der Delegiertenversammlung auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Die Fachbereichsleiter/innen werden vom/von der Kreisjugendfeuerwehrwart/in im Einvernehmen mit dem Kreisjugendfeuerwehrausschuss berufen.