Kreisjugendfeuerwehrausschuss
Kreisjugendfeuerwehrleitung
|
||
Kreisjugendfeuerwehrwart
Gerhard Schreiner
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zuständigkeit:
|
||
stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart
Gottfried Burner
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zuständigkeit:
|
||
2. stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart
Markus Hipf
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zuständigkeit:
|
||
Kreisjugendfeuerwehrausschuss
|
||
Schriftführer
Andreas Steiner
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zuständigkeit:
|
||
stellv. Schriftführer
Markus Eichinger
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zuständigkeit:
|
||
|
Kassenwart
Georg Beyer
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zuständigkeit:
|
|
stellv. Kassenwartin
Jessica Einkammerer
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zuständigkeit:
|
||
Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Johannes Neßlinger
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zuständigkeit:
|
||
Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Luca Hipf
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zuständigkeit:
|
||
Fachbereichsleitung Kinderfeuerwehr
Nicole Sicklinger
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zuständigkeit:
|
Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss besteht aus
a) der Kreisjugendfeuerwehrleitung,
b) dem/der Schriftführer/in und seinem/seiner Stellvertreter/in,
c) dem/der Kassenwart/in und seinem/seiner Stellvertreter/in,
d) den Fachbereichsleitern/innen (Öffentlichkeitsarbeit & Kinderfeuerwehr)
Der/Die Kreisjugendfeuerwehrwart/in und die stellvertretenden Kreisjugendfeuerwehrwarte/innen werden auf Vorschlag des Kreisbrandrates von den Jugendfeuerwehrwarten/innen der Mitgliedsfeuerwehren in der Delegiertenversammlung auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Der/Die Schriftführer/in und der/die Kassenwart/in werden von den Jugendfeuerwehrwarten/innen der Mitgliedsfeuerwehren in der Delegiertenversammlung auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Die Fachbereichsleiter/innen werden vom/von der Kreisjugendfeuerwehrwart/in im Einvernehmen mit dem Kreisjugendfeuerwehrausschuss berufen.