Jugendflamme (Stufe 1)
Die Abnahme der Jugendflamme in der Stufe 1 erfolgt auf Ortsebene in der eigenen Jugendfeuerwehr durch den Jugendwart und/oder Kommandanten im Beisein eines Beauftragten für die Abnahme der Jugendflamme. In der Stufe 1 der Jugendflamme werden die Grundlagen der Gerätekunde sowie der Ersten Hilfe (Notruf etc.) geprüft; und ist damit der ideale Einstieg in die Leistungsprüfungen. Die Mannschaftsstärke ist hierbei beliebig.
Voraussetzungen: keine Altersbeschränkung (bereits ab 12 Jahren möglich)
Ausweis der DJF (gelb)
Anmeldung: Durch Kommandant oder Jugendwart beim Kreisjugendwart
Unterlagen: Richtlinie