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Als Ansprechpartner für das Genehmigungs- und Zulassungsverfahren zur Ausbildung, sowie die Organisation und Abnahme der Prüfung, wurde FKBM Thomas Bauer durch die Kreisbrandinspektion bestellt.
Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Hinweis: Der Antragsteller muss seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Gem. Auskunft unserer Führerscheinstelle wird beim Führerschein der Klasse B auch die Zeit für das sogenannte "begleitete Fahren" ab 17. Jahre als Zeitraum für den Besitz der Führerscheinklasse mitangerechnet. Zur Berechnung ist der Tag der offiziellen Aushändigung des Führerscheins ausschlaggebend.
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