Feuerwehrschulen
Der Staat unterhält Landesfeuerwehrschulen in Geretsried, in Lappersdorf bei Regensburg und in Würzburg. Sie führen die Bezeichnungen "Staatliche Feuerwehrschule Geretsried", "Staatliche Feuerwehrschule Regensburg" und "Staatliche Feuerwehrschule Würzburg". Die Feuerwehrschulen sind dem Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet.
Die Landesfeuerwehrschulen haben insbesondere Feuerwehrdienstleistende der Freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie besondere Führungsdienstgrade im Brandschutz und im technischen Hilfsdienst auszubilden, soweit eine Ausbildung am Standort nicht möglich ist oder nicht ausreicht.
Zur Homepage der
Staatlichen Ferwehrschule Regensburg gelangen Sie hier
Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg gelangen Sie hier
Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried gelangen Sie hier
Lehrgangskatalog, Lehrgangsangebot, Hinweise für Lehrgangsteilnehmer
Zum Lehrgangskatalog, zum Lehrgangsangebot gelangen Sie über die Homepage der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg.
Weiter finden Sie auf dieser Seite Hinweise für die Lehrgangsteilnehmer, besondere Hinweise zu den einzelnen Lehrgängen, freie Lehrgangsplätze und Hinweise zu Fahrgemeinschaften.
Freie Lehrgangsplätze (Kontingent Lkr. Rottal-Inn) - an der staatlichen Feuerwehrschulen
Ab sofort können freie Lehrgangsplätze an den staatlichen Feuerwehrschulen (aus dem Kontingent des
Landkreises Rottal-Inn) bei uns online angefragt werden, hierzu der Link:
Lehrgangsanmeldung
Bei Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren erfolgt die Anmeldung zu Lehrgängen durch den Kommandanten mit Zustimmung der Gemeinde über den KBR/SBR an die zuständige Regierung, Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz.
Alle Anmeldungen müssen deshalb an folgende Adresse geschickt werden:
Landratsamt Rottal-Inn
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abteilung 3 - SG 31
Frau Anette Moser
Ringstraße 4-7
84347 Pfarrkirchen
Für Rückfragen ist Frau Moser erreichbar unter:
Tel.: +49 8561 20-156
Fax: +49 8561 20-190
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Achtung:
nach Rücksprache mit der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg soll ab sofort bei der Anmeldung nicht mehr die „Nächste Bahnstation“, sondern die jeweilige Staatliche Feuerwehrschule mit Angabe der Kilometer (Entfernung Wohnort-Schule)eingetragen werden.
Um künftige Beachtung wird hiermit gebeten.
Anmeldungsverfahren
Für die Anmeldung halten die KBR/SBR Formblätter bereit, bzw kann hier runtergeladen werden.
- Zu den Lehrgängen der Feuerwehrschulen kann nur zugelassen werden, wer mindestens 18 (bei Lehrgängen für Leiter einer Feuerwehr und für Zugführer mindestens 21) und höchstens 55 Jahre alt ist (vgl. Nr. 6.5.1 VollzBek BayFwG). Für Aufbaulehrgänge gilt die Altersgrenze 55 Jahre nicht.
- Ausgehend von den Bedarfsmeldungen der KBR/SBR weisen die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz der Regierungen den Landkreisen und kreisfreien Städten Lehrgangsplätze zu.
- Die KBR/SBR verteilen die Lehrgangsplätze im Feuerwehrbereich entsprechend den Erfordernissen in ihrem Bereich.
- Die Kommandanten senden die Lehrgangsanmeldung auf einem Formblatt im Einvernehmen mit den Gemeinden (Art. 8 BayFwG) über den KBR/SBR an den zuständigen Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz der Regierung. Für Lehrgänge für „Verbandsführer / Besondere Führungsdienstgrade” senden die Landratsämter oder Stadtverwaltungen kreisfreier Städte die Lehrgangsanmeldung im Benehmen mit dem KBR/SBR an den zuständigen Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz der Regierung. Für Lehrgänge im Katastrophenschutzbereich senden die Landratsämter oder Stadtverwaltungen kreisfreier Städte die Lehrgangsanmeldung im Benehmen mit dem KBR/SBR an die zuständige Regierung. Die Lehrgangsanmeldung muss in allen Fällen spätestens acht Wochen vor Lehrgangsbeginn verschickt worden sein. Kommandanten, KBR/SBR oder Landratsämter/Stadtverwaltungen bestätigen dabei, dass der gemeldete Lehrgangsteilnehmer die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllt. § 7 AV BayFwG und die FwDV 2 sind zu beachten. Die Lehrgangsanmeldung sollte, soweit möglich, mit dem EDV-System BASIS unter Einhaltung der entsprechenden Fristen und Voraussetzungen durchgeführt werden.
- Die zuständigen Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz der Regierungen benachrichtigen rechtzeitig (etwa sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn) die Teilnehmer.
- Die Teilnehmer melden umgehend mit dem Rückantwortschreiben an den Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz der Regierungen, ob sie zu dem vorgesehenen Termin zum Lehrgang erscheinen oder aus zwingenden Gründen nicht teilnehmen können. Geht die Rückantwort nicht spätestens innerhalb einer Woche ein, ist die Einladung ungültig und der Lehrgangsplatz wird anderweitig vergeben.
- Die Regierungen melden die bestätigten Teilnehmer 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn an die Feuerwehrschulen. Diese stellen die noch freien Lehrgangsplätze ins Internet unter der Adresse www.sfs.bayern.de; ab jetzt gilt keine regionale Zuordnung. Feuerwehrdienstleistende, die einen Lehrgang belegen wollen, müssen den Anmeldevordruck über den Kommandanten, Gemeinde, Kreisbrandrat an die Regierung geben, die dann den Lehrgangsplatz buchen kann. Die Einladung erfolgt von der Regierung.
Lehrgangskosten
Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren: Für die Lehrgänge werden den Gemeinden keine Gebühren berechnet.
Werk- und Betriebsfeuerwehren: Für Angehörige von Werk- und Betriebsfeuerwehren werden Lehrgangsgebühren berechnet.